In der aktuellen politischen Diskussion nimmt die Betreuung von Kindern vor Eintritt in den Kindergarten einen breiten Raum ein. Verschiedene politische Maßnahmen belegen die Bemühungen der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf spürbar zu verbessern und damit zugleich dem demographischen Abwärtstrend entgegenzuwirken.
Auch wenn eine weitgehende Übereinkunft besteht, dass die Gesellschaft familienfreundlicher werden muss und sich die Rahmenbedingungen für Familien verbessern müssen, bleiben doch verschiedene Fragen offen:
- Wann ist eine Gesellschaft familienfreundlich?
- Bedarf es hierzu einer Ausweitung außerfamiliärer Betreuungsangebote oder sollten Familien eher in die Lage versetzt werden, dass Eltern sich zumindest in der ersten Lebensphase selbst ihren Kindern zuwenden können?
- Von welchem Familienbild geht das Grundgesetz aus?
- Welche Erwartungen gibt es in diesem Bereich an die Kirchen?
Mit diesen Fragen befasste sich das 43. Essener Gespräch unter der Überschrift „Kinderbetreuung in der ersten Lebensphase zwischen Familie, Kirche und Staat”.
Die Vorträge näherten sich der Thematik aus unterschiedlichen Disziplinen. Nach einer verfassungsrechtlichen Einführung zur staatlichen Unterstützung der elterlichen Erziehung erfolgte eine sozialethische Betrachtung der Rolle der Familie. Zum Abschluss wurde seitens eines Vertreters des Fachministeriums die Kleinkindbetreuung in der Familienpolitik der Bundesregierung dargestellt.
Im Rahmen der Aussprache wurde unter anderem das Verhältnis des elterlichen Erziehungsrechtes und des staatlichen Wächteramtes erörtert. Ein Teil der Diskussion widmete sich der Frage, ob den Eltern denn eine tatsächliche Wahlfreiheit zwischen außerfamiliären Betreuungsangeboten und der eigenen erzieherischen Wahrnehmung im familiären Bereich eröffnet wird. Weitere Themen waren unter anderem die Integration von Kindern aus anderen Kulturkreisen, das Familienwahlrecht sowie Finanzierungsfragen im Bereich der frühkindlichen Förderung.
Als Fazit des 43. Essener Gesprächs kann das Plädoyer eines Referenten gelten, nicht ständig, die im Umfeld von Familien bestehenden Probleme zu betonen, sondern die Familie in erster Linie als einen Raum der Persönlichkeitsentfaltung in den Vordergrund zu stellen.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
S. IX
Generalvikar Dr. theol. Hans-Werner Thönnes, Essen
Eröffnungsansprache
S. 1–3
Professor Dr. iur. Christian Starck, Göttingen
Einführung in die Tagung
S. 4–6
Professor Dr. iur. Christian Seifert, Erfurt
Verfassungsfragen zur staatlichen Unterstützung der elterlichen Erziehung
S. 7–38
Leitsätze zum Vortrag
S. 39–45
Diskussionsbeiträge
S. 46–68
Professor Dr. phil. Manfred Spieker, Osnabrück
Voraussetzungen, Ziele und Tabus der Krippenpolitik in Deutschland. Sozialethische Anmerkungen zur Rolle der Familie
S. 69–95
Leitsätze zum Vortrag
S. 96–98
Diskussionsbeiträge
S. 99–116
Professor Dr. iur. Dr. rer. soc. h.c. Reinhard Wiesner, Berlin
Die Kleinkindbetreuung in der Familienpolitik der Bundesregierung
S. 117–137
Leitsätze zum Vortrag
S. 138–141
Diskussionsbeiträge
S. 142–164
Generalvikar Dr. theol. Hans-Werner Thönnes, Essen
Schlusswort
S. 165–166
Weitere Veröffentlichungen der Referenten des 43. „Essener Gesprächs” zum Staatskirchenrecht und zum Themenbereich des 43. „Essener Gesprächs”
S. 167–171
Sachwortregister
S. 172–179
Personenregister
S. 180
Verzeichnis der Diskussionsredner
S. 181