Kategoriale Seelsorge

Kategoriale Seelsorge
Rechtlicher Rahmen und aktuelle Herausforderungen
Herausgegeben von Uhle, Arnd; Wolf, Judith
 
Bandnummer
60
Auflage
1. Auflage
Umfang
212 Seiten
Einband
kartoniert
Erscheinungstermin
17.11.2025
Bestell-Nr
10590
ISBN
978-3-402-10590-0
Preis
32,90
Zum klassischen Kanon staatskirchenrechtlicher Gegenstände zählt die früher als Anstaltsseelsorge bezeichnete, heute zunehmend als „kategoriale Seelsorge“ firmierende besondere Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen, namentlich in Krankenhäusern, Strafvollzug, Polizei und Militär. Die Rahmenbedingungen dieser Sonderformen der Seelsorge haben sich in den vergangenen Jahrzehnten aufgrund der allgemeinen gesellschaftlichen Veränderungsprozesse erheblich gewandelt – u.a. aufgrund des Rückgangs kirchlicher Bindungen, der Zunahme religiöser Pluralität, aber auch aufgrund des Anstiegs der Zahl konfessionsloser Menschen. Das stellt auch die Zukunftsfestigkeit der einschlägigen rechtlichen Grundlagen, die sich nicht nur in Landesverfassungen, einfach-gesetzlichen Regelungen sowie staatskirchenvertraglichen Vereinbarungen, sondern vor allem im Grundgesetz finden, unverkennbar auf die Probe.
Die hiermit verbundenen Herausforderungen waren Anlass, die 60. „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche“ der kategorialen Seelsorge zu widmen. Hierbei setzte sich die Tagung in ihrem ersten Teil sowohl aus soziologischer als auch aus theologischer Perspektive mit dem Umstand auseinander, dass es sich bei ihren Erscheinungsformen sämtlich um Seelsorge handelt. Daher beschäftigte sie sich zum einen mit dem Proprium der Seelsorge und untersuchte, ob Seelsorge als Dienst an der Gesellschaft aufgefasst werden kann; zum anderen beleuchtete sie aus theologischer Perspektive, was Seelsorge auszeichnet, was ihren Grund, was ihr Ziel ausmacht. Auf dieser Grundlage setzte sich die Tagung in ihrem zweiten Teil eingehend mit den verfassungsrechtlichen Verhältnissen der kategorialen Seelsorge auseinander, die zunächst in grundsätzlicher Hinsicht beleuchtet wurden. Hernach wurden zentrale Einzel-bereiche der kategorialen Seelsorge vermessen. Im Vordergrund stand hierbei zunächst die Militärseelsorge, der eine Behandlung der Polizei-, der Krankenhaus- und der Gefängnisseelsorge an die Seite gestellt wurde. Abgerundet wurde die Tagung schließlich durch einen dritten Teil, der sich dem strafrechtlichen Schutz der Seelsorge widmete.
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