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Die Spanische Verfassung von 1978 ist seit über vierzig Jahren in Kraft. Anlässlich des Jubiläums kamen im Dezember 2018 JuristInnen und HistorikerInnen aus Deutschland und Spanien zusammen und diskutierten gemeinsam über die historische Leistung und den heutigen Reformbedarf dieser Verfassung. Immer wieder zeigte sich, dass Geschichte, Recht und Politik für eine umfassende Würdigung zusammen betrachtet werden müssen. Die hier präsentierten Aufsätze gehen auf diese Konferenz zurück. Der Vergleich mit den zu ähnlicher Zeit entstandenen Verfassungen Portugals oder Griechenlands zeigt den innovativen Charakter der spanischen Verfassung. Der Vergleich wiederum mit den früheren Verfassungen Spaniens lässt den Konsens als Alleinstellungsmerkmal hervortreten: Niemals zuvor oder danach war der Wille der politischen Akteure so groß, sich auf einen gemeinsamen Nenner zu verständigen. Der „constitutional moment“ war von der Erinnerung an den Bürgerkrieg und dem Erbe der Franco-Zeit geprägt. Die Diktatur sollte schnell überwunden werden, ohne dass die Spannungen in der Gesellschaft eskalierten. Dafür einigten sich die „Verfassungsväter“ auf Kompromissformeln. Diese aber bargen insofern Sprengkraft, als die divergierenden Deutungen in den kommenden Jahren immer wieder Konflikte provozierten, die vor das Verfassungsgericht getragen wurden. Das zeigte sich zuletzt angesichts der durch den katalanischen Separatismus ausgelösten Krise des spanischen Staates. All dies wird in den Beiträgen reflektiert, die schließlich auch Überlegungen darüber anstellen, welche Auswege aus dieser Krise möglich wären.
Über den Autor
Birgit Aschmann ist Professorin für Europäische Geschichte des 19. Jahrhunderts an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sie ist Expertin für die Geschichte Spaniens im 19. und 20. Jahrhundert.
Christian Waldhoff ist Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin; er beschäftigt sich u.a. mit der Entstehung von Verfassungen.