Recht zwischen Wissenschaft und Politik

Felz, Sebastian
Recht zwischen Wissenschaft und Politik
Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Münster 1902-1952
 
Bandnummer
10
Auflage
1. Auflage
Umfang
538
Einband
gebunden
Erscheinungstermin
08.07.2016
Bestell-Nr
15889
ISBN
978-3-402-15889-0
Preis
63,00
Titel verzeichnet im Reihen-Katalog
In der neuen wissenschaftsgeschichtlichen Forschung werden Politik und Wissenschaft als interagierende Systeme verstanden. Für die Geschichte der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät Münster bedeutet dies, den Einfluss der staatlichen Wissenschaftspolitik auf die Fakultät sowie den politischen Interventionen der münsterschen Professoren nachzugehen. Die Universitätsgründung 1902 sowie die konfessionell ausgewogene Besetzungspolitik waren Mittel zur Integration der Katholiken in das Deutsche Reich. Teile der Professorenschaft engagierten sich politisch. Die Politikfelder reichten von der Kolonialpolitik des Kaiserreichs bis zur „Nationalitätenpolitik“ der Nationalsozialisten.
Die Wechselverhältnisse von Wissenschaft und Politik in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster sind das Thema dieser Untersuchung. Die Universitätsgründung 1902 sowie die konfessionell ausgewogene Besetzungspolitik waren Mittel zur Integration der Katholiken in das Deutsche Reich. Welche Rolle die katholische Konfession der Dozenten in der Weimarer Republik, im „Dritten Reich“ sowie in der unmittelbaren Nachkriegszeit spielte, wird anhand der Berufungen ebenso analysiert wie die Umstrukturierungen durch die Nationalsozialisten und der personelle Neuanfang 1945. Im Bereich der Kolonialpolitik, der Bodenreform, der Kriminalbiologie oder des Arbeitsrechts sowie des Nationalitätenrechts mischten sich die münsterschen Professoren politisch ein und vertraten ihre rechtspolitischen Reformprogramme zum Beispiel in der „Deutschen Kolonialgesellschaft“, im „Bund deutscher Bodenreformer“, im „Reichsbund der Kinderreichen“ oder im „Westfalen-Treubund“. Gremien und Beiräte der Ministerien konnten die Möglichkeit der Politikberatung eröffnen. Im „Dritten Reich“ engagierten sich Teile der westfälischen Rechtswissenschaftler in der „Akademie für Deutsches Recht“ oder wechselten in die Schaltzentralen der Ministerien oder Institute der NSDAP. Eine politische Abstinenz der Professoren ist zu keiner Zeit zu verzeichnen.
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