Johann Edmund Wiesmanns Schwarzes Buch

Winterscheid, Helmut; Winterscheid, Helmut
Johann Edmund Wiesmanns Schwarzes Buch
Einblicke in Drensteinfurter Besitz- und Rechtsverhältnisse bis 1800. Edition
 
Bandnummer
4
Auflage
1. Auflage
Umfang
300 Seiten, mit Karten
Einband
gebunden
Erscheinungstermin
29.04.2022
Bestell-Nr
18963
ISBN
978-3-402-18963-4
Preis
29,80
Als Franz Engelbert von Landsberg 1763 Haus Steinfurt erbte, geriet er in einen langen Erbschaftsprozess. Die Gebrüder Recke-Stockhausen hielten sich für die rechtmäßigen Erben weiter Teile des Vermögens. Für den Freiherrn von Landsberg stellte Vikar Wiesmann sein „Schwarzes Buch“, eine Handreichung für die Rechtsvertreter der landsbergschen Partei zusammen. Unbestechlich und kenntnisreich beschrieb er in diesem Schwarzen Buch, das er selbst nach dem Einband so nannte, die Drensteinfurter grundherrschaftlichen Rechtsverhältnisse. Wer es liest, bewegt sich durch Drensteinfurt in einem 500jährigen Zeitraum von etwa 1300 bis 1800.
Als Franz Engelbert von Landsberg 1763 Haus Steinfurt in Drensteinfurt erbte, geriet er in einen gerichtlichen Erbschaftsprozess mit entfernten Verwandten. Die Gebrüder Recke-Stockhausen waren in einem langen Verfahren zum Teil erfolgreich und erhielten die Drensteinfurter Lehen zugesprochen. Der Prozess wurde beim Reichshofrat in Wien geführt und zog sich lang hin, da die Gebrüder Recke-Stockhausen sich für die rechtmäßigen Erben sämtlicher Mann-Lehen der Drensteinfurter Lehnkammer hielten. Auch der Aspekt möglicher Lehnsentfremdungen trug zur Komplexität des Rechtsstreits bei.

Für den Freiherrn von Landsberg stellte Vikar Johann Edmund Wiesmann alle relevanten Archivbelege zur Entwicklung der Drensteinfurter Grundherrschaft zusammen und kommentierte sie. Sein „Schwarzes Buch“ war eine Handreichung für die Rechtsvertreter der landsbergschen Partei, die dem Gericht nicht vorgelegt wurde. Nachdem 1810 der Prozess durch Vergleich ein günstiges Ende für den Freiherrn von Landsberg fand, verblieb das Schwarze Buch in dessen Archiv.

Unbestechlich und kenntnisreich beschrieb Johann Edmund Wiesmann in seinem Schwarzen Buch, das er selbst nach der Farbe des Einbands so nannte, die Drensteinfurter grundherrschaftlichen Rechtsverhältnisse nach den ihm bekannten Rechtsdokumenten. Wer es heute liest, bewegt sich mit Johann Edmund Wiesmann durch Drensteinfurt in einem 500jährigen Zeitraum von etwa 1300 bis 1800.
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