Die Tagebücher des Ludwig Freiherrn Vincke 1789-1844; Band 9: 1826-1829

Behr, Hans-Joachim (Hrsg.)
Die Tagebücher des Ludwig Freiherrn Vincke 1789-1844; Band 9: 1826-1829
Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen
 
Bandnummer
23
Auflage
1. Auflage
Umfang
514 Seiten
Einband
gebunden
Erscheinungstermin
15.06.2015
Bestell-Nr
15120
ISBN
978-3-402-15120-4
Preis
72,00

Weitere Informationen

Den Eintritt in das Jahr 1825 verbrachte Vincke wieder in Berlin mit Beratungen im Staatsrat über Finanz- und Steuerfragen. Immer noch fand er sich nach Ausweis des Tagebuchs in dem Zustande der verzweifelnden Unruhe über die Lage unserer öffentlichen Angelegenheiten. Zurück in Münster beschäftigten ihn Verwaltungsorganisation, Kommunalordnung und Ablösungsordnung. Im September 1826 starb seine Frau Eleonore. Ihr Verlust bedeutete einen tiefen Einschnitt in seinem Leben. Die Gesundheit Eleonores war nie sehr stabil gewesen. Ende Mai 1825 mehrten sich die Anzeichen einer galoppierenden Schwindsucht, die schließlich zu ihrem Tode führte. Seine Schwestern rieten schon der Kinder wegen zu einer baldigen Wiederverheiratung und hatten mit Louise von Hohnhorst auch bald eine Partnerin für ihn bereit. Mit ihr ging Vincke im September 1827 eine neue Ehe ein.
Im Oktober 1826 konnte Vincke als Landtagskommissar im Schloss zu Münster den 1. Westfälischen Provinziallandtag eröffnen. Obwohl die Tätigkeit ihm großen Genuß gewährt hatte, wollte er für den auf 1828 angesetzten 2. Provinziallandtag von dem Amt befreit werden. Grund waren Streitigkeiten mit dem Landtagsmarschall Freiherrn vom Stein, die nur formal beigelegt wurden. Die Neukatastrierung der Provinz seit 1820 hatte vielfach zu höheren Steuereinschätzungen geführt und den Widerstand der Grundbesitzer hervorgerufen. Da sich Stein zu ihrem Wortführer machte, den Beamten die sachliche Qualifikation absprach und auch den Oberpräsidenten persönlich angriff, wurde das bis dahin herzliche Verhältnis der beiden um Westfalen hochverdienten Männer zueinander auf lange Zeit beschädigt.
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